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Förderung

Digitalisierungsförderung MV: Der Antragsprozess in zwei Schritten erklärt

Veröffentlicht am
Lesezeit1 Min.
Kurz erklärt

Die Digitalisierungsförderung MV unterstützt Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern bei KI-gestützten Vorhaben mit bis zu 50 % Zuschuss. Die Antragstellung läuft zweistufig – wir erklären, worauf es bei Projektskizze und Förderantrag ankommt.

Das bekannte Problem: Förderfenster verpasst, weil zu spät gestartet

Anders als bei dauerhaft offenen Programmen wird die Digitalisierungsförderung MV in zeitlich begrenzten Förderaufrufen ausgeschrieben – wer erst nach Projektstart mit der Antragstellung beginnt, geht meist leer aus.

Was die Digitalisierungsförderung MV übernimmt

  • Bis zu 50 % Zuschuss zu förderfähigen Digitalisierungskosten
  • Verwaltet durch die TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH
  • Für Betriebe aus Produktion, Handwerk oder Tourismus mit weniger als 100 Beschäftigten

Warum das mehr ist als ein Formular ausfüllen

Die Antragstellung ist zweistufig: Zunächst eine Projektskizze zur Vorprüfung, danach – bei positiver Bewertung – der formale Förderantrag, spätestens 14 Tage vor geplantem Vorhabenbeginn. Wer diese Reihenfolge nicht kennt, riskiert, dass bereits begonnene Maßnahmen von der Förderung ausgeschlossen sind.

Praxisbeispiel: Projektskizze vor dem ersten Klick

Ein Autohaus in Mecklenburg-Vorpommern möchte die Terminvereinbarung KI-gestützt automatisieren. Statt direkt loszulegen, prüfen wir zunächst gemeinsam den aktuellen Stand des Förderaufrufs, erstellen die Projektskizze und begleiten bis zum formalen Antrag bei der TBI – erst danach beginnt das eigentliche Vorhaben.

Häufig gestellte Fragen zur Digitalisierungsförderung MV

Ist die Förderung dauerhaft verfügbar?

Nein, das Programm läuft in zeitlich begrenzten Förderaufrufen und war in der Vergangenheit auch zeitweise pausiert. Wir prüfen den aktuellen Stand, bevor Sie eine Projektskizze einreichen.

Wer zählt zu den förderfähigen Betrieben?

KMU der gewerblichen Wirtschaft aus Produktion, Handwerk oder Tourismus mit weniger als 100 Beschäftigten und einer Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.

Kann ich mit der Umsetzung schon starten, während der Antrag läuft?

Nein – eine Förderung für bereits begonnene Maßnahmen ist in der Regel ausgeschlossen. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden.

Wie viel Vorlaufzeit sollte ich einplanen?

Mindestens 14 Tage vor dem geplanten Start für den formalen Antrag, zuzüglich der Zeit für die vorgeschaltete Projektskizze.

Nächster Schritt

Mehr zur Digitalisierungsförderung MV, oder starten Sie den Förder-Check.

Portrait von Muhamed Alahmed, Gründer von bettersorted
Über den Autor

Muhamed Alahmed

Mit über 10 Jahren IT-Erfahrung entwickle ich Lösungen, die nicht nur technisch funktionieren, sondern echten Mehrwert schaffen und Freiräume eröffnen.

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