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Neu · Autorisierter INQA-Coach 2026–2027

Förderung

INQA-Coaching

Kurz erklärt

INQA-Coaching fördert KMU bundesweit mit 80 % Zuschuss bei der Gestaltung der digitalen Transformation – etwa der Einführung von KI – mit bis zu 12 Beratungstagen und höchstens 11.520 € Zuschuss. Ein Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), finanziert aus dem ESF Plus; Coaching-Schecks gibt es bis zum 30.06.2028.

Stand: September 2026 · Quelle: offizielle Programmseite · Verbindlich nur nach Einzelfallprüfung.

  • ✓BMAS-autorisiert
  • ✓BAFA-zertifiziert
  • ✓DSGVO-konform
  • ✓Sitz in Schwerin
Offizielles Badge "Autorisierter INQA-Coach 2026–2027" des BMAS-Programms INQA-Coaching

Neu · Autorisierter INQA-Coach 2026–2027

Fördersatz80 %
Maximaler Zuschuss11.520 €
Eigenanteil ab2.880 €
Coaching12 Tage à 1.200 € netto
Max. Zeitraum7 Monate
FörderquelleESF Plus + BMAS
Schecks erhältlich bis30.06.2028

Ihren Eigenanteil berechnen

Wählen Sie die Anzahl der Coaching-Tage — Gesamtbudget, Zuschuss und Eigenanteil passen sich live an.

Rechenbeispiel mit 12 Beratungstagen zum Höchstsatz: Honorar 14.400 € netto, davon 11.520 € Zuschuss (80 %) und 2.880 € Eigenanteil. Bei 8 Tagen liegt der Eigenanteil bei 1.920 €.

Gesamtbudget14.400 €
Zuschuss (80 %)11.520 €
Ihr Eigenanteil2.880 €
INQA-Coaching ist ein Beratungsprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), finanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus). Es unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, die digitale Transformation strukturiert und gemeinsam mit den Beschäftigten zu gestalten. Der Fördersatz beträgt bundesweit 80 %. Coaching-Schecks werden nach der Richtlinie vom Juni 2026 bis zum 30. Juni 2028 ausgegeben, abgeschlossen sein muss das Coaching bis Ende 2028. Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Mitarbeitenden durchleuchten wir Ihren Digitalisierungsstand, identifizieren die Prozesse mit dem größten Hebel und führen KI verantwortungsvoll und DSGVO-konform ein. Lösungen werden nicht von außen vorgegeben, sondern im Betrieb entwickelt und direkt erprobt – so bleibt das Wissen bei Ihnen.
Berater erklärt Team-Rollen und Ablauf an einem Flipchart in einem Workshop-Raum

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, mindestens einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstelle und weniger als 250 Beschäftigten. Der Jahresumsatz darf höchstens 50 Mio. € betragen (oder die Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. €). Das Unternehmen muss seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen. Auch freie Berufe und gemeinnützige Organisationen sind förderberechtigt.

Voraussetzungen — checken Sie selbst

0 von 4 Punkten angehakt

Nicht alle Punkte müssen zu 100 % zutreffen — im kostenlosen Erstgespräch klären wir Grenzfälle gemeinsam.

Ablauf Schritt für Schritt

Schritt 1 von 5

Kostenlose Erstberatung

Eine INQA-Beratungsstelle prüft mit Ihnen die Voraussetzungen und den Handlungsbedarf.

Warum bettersorted als Partner?

Autorisiert & zertifiziert

Offiziell autorisierter INQA-Coach (BMAS) und BAFA-zertifizierter Berater — wir kennen die Förderlandschaft.

KI aus der Praxis

Wir beraten nicht nur, wir bauen selbst: Workflow-Automatisierung, DSGVO-konforme Dokumentensuche (RAG), CaraChat und automaisa.

DSGVO & Datensouveränität

Open-Source-first, Hosting in der EU/Deutschland — Ihre Daten bleiben, wo sie hingehören.

Regional verwurzelt

Sitz in Schwerin, aktiv in ganz MV — und deutschlandweit für Sie da.

Autorisierungsurkunde als INQA-Coach im Programm INQA-Coaching, ausgestellt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Offizieller Nachweis

Autorisierungsurkunde als INQA-Coach im Programm INQA-Coaching, ausgestellt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Was bettersorted übernimmt

bettersorted ist autorisierter INQA-Coach. Wir unterstützen Sie bei der Abstimmung mit der Beratungsstelle, führen das Coaching selbst durch und begleiten Sie bis zum Abschlussgespräch.

Was ist INQA-Coaching?

INQA-Coaching ist ein Beratungsprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit, finanziert aus Bundesmitteln und dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus). Es fördert die Begleitung kleiner und mittlerer Unternehmen bei personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungen, die mit der digitalen Transformation im Betrieb zusammenhängen – etwa der Einführung von KI.

Anders als eine klassische Beratung liefert INQA-Coaching kein fertiges Konzept von außen. Ein autorisierter Coach begleitet einen Lern- und Entwicklungsprozess, an dem die Beschäftigten beteiligt sind. Das ist keine Empfehlung, sondern Vorgabe der Förderrichtlinie.

Was kostet INQA-Coaching – und wie hoch ist der Zuschuss?

Gefördert werden bis zu zwölf Beratungstage à acht Stunden mit einem Tagessatz von höchstens 1.200 € netto. Der Zuschuss beträgt 80 % pro Beratungstag, bundesweit einheitlich. 20 % des förderfähigen Honorars trägt das Unternehmen selbst.

  • 4 Beratungstage: 4.800 € Honorar – 3.840 € Zuschuss – 960 € Eigenanteil
  • 8 Beratungstage: 9.600 € Honorar – 7.680 € Zuschuss – 1.920 € Eigenanteil
  • 12 Beratungstage: 14.400 € Honorar – 11.520 € Zuschuss – 2.880 € Eigenanteil

Ist Ihr Unternehmen nicht vorsteuerabzugsberechtigt, ist auch die Umsatzsteuer förderfähig. Fahrtkosten und Material sind nicht förderfähig. Wichtig: Die Förderung folgt dem Erstattungsprinzip – Sie bezahlen das Coaching zunächst vollständig und erhalten den Zuschuss nach Abschluss und Prüfung erstattet.

Voraussetzungen im Detail

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe und gemeinnützige Unternehmen mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, die

  • als KMU gelten: weniger als 250 Beschäftigte (in Jahresarbeitseinheiten) und höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme,
  • bei der Erstberatung seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen – ein Wechsel der Rechtsform, der Inhaberschaft oder eine Betriebsübernahme schadet seit der Richtlinie vom Juni 2026 nicht, wenn der Betrieb selbst seit zwei Jahren besteht,
  • im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr und zu Beginn des Coachings mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle haben – Auszubildende, Minijobs und Geschäftsführung zählen dabei nicht mit, Teilzeit anteilig.

Nicht förderfähig sind unter anderem:

  • Unternehmen, die bereits an INQA-Coaching teilgenommen haben – die Förderung gibt es nur einmal,
  • Unternehmen mit mindestens 25 % Beteiligung der öffentlichen Hand,
  • Unternehmen in Insolvenz oder Zwangsvollstreckung,
  • Beratungsunternehmen, die selbst zu Personalpolitik oder Arbeitsorganisation beraten,
  • Wirtschaftszweige, die die De-minimis-Verordnung ausschließt, etwa Fischerei und Aquakultur.

Die drei Phasen des Coachings

Das Coaching folgt einer festgelegten agilen Methode mit einem Lenkungskreis aus Geschäftsführung und Beschäftigten und einem Lab-Team, das die Lösungen erarbeitet.

  • Initialphase: Themen und Ziele festlegen, Lab-Team bestimmen, Kick-off-Workshop.
  • Innovationsphase: Das Arbeitsprogramm wird in definierten Arbeitsphasen umgesetzt – jeweils mit moderierter Planungs- und Auswertungssitzung.
  • Lernphase: Ergebnisse gemeinsam auswerten, damit der Betrieb den Prozess selbstständig weiterführen kann.

Das Coaching findet in der Regel vor Ort im Betrieb statt; digitale Termine sind möglich, solange dadurch keine Beschäftigten ausgeschlossen werden. Es muss innerhalb von sieben Monaten nach Ausgabe des Coaching-Schecks abgeschlossen sein. Drei bis sechs Monate danach folgt ein Abschlussgespräch mit der Beratungsstelle.

Wie finde ich eine INQA-Beratungsstelle?

Der Einstieg ist immer die kostenlose Erstberatung bei einer INQA-Beratungsstelle (IBS). Sie prüft, ob Ihr Betrieb die Voraussetzungen erfüllt und für einen beteiligungsorientierten Prozess bereit ist, und stellt den INQA-Coaching-Scheck aus. Die Beratungsstellen sind bundesweit verteilt – oft bei Kammern, Arbeitgeberverbänden, Bildungswerken oder Arbeit und Leben. Die aktuelle Liste steht in der Karte der INQA-Beratungsstellen; welche Stelle in Ihrer Stadt die Erstberatung anbietet, finden Sie auch in unseren Stadtbeiträgen weiter unten.

Was ist ein INQA-Coach – und wie finde ich einen?

Ein INQA-Coach ist ein Berater, der für das Programm autorisiert ist. Nur autorisierte Coaches dürfen geförderte Coachings durchführen, Unteraufträge an nicht autorisierte Personen sind ausgeschlossen. Die Beratungsstelle darf keinen bestimmten Coach empfehlen; Sie wählen selbst aus der Karte der INQA-Coaches. bettersorted ist autorisierter INQA-Coach mit Schwerpunkt Digitalisierung und KI.

Wie lange läuft das Programm?

Nach der Richtlinie vom 12. Juni 2026 werden Coaching-Schecks bis zum 30. Juni 2028 ausgegeben; später nur mit Zustimmung des BMAS. Abgeschlossen sein muss das Coaching bis zum 31. Dezember 2028 – wer spät startet, hat also unter Umständen weniger als sieben Monate Zeit.

INQA-Coaching oder BAFA-Beratungsförderung?

Die BAFA-Beratungsförderung bezuschusst eine kurze Einzelberatung bis 3.500 € Kosten – mit 80 % nur in den neuen Bundesländern und den Regionen Lüneburg und Trier, sonst mit 50 %, und nur noch für Anträge bis zum 31.12.2026. INQA-Coaching fördert einen längeren, beteiligungsorientierten Prozess bundesweit mit 80 %. Für dieselbe Beratung dürfen nicht beide Programme genutzt werden. Den passenden Weg zeigt der Förder-Check.

Stand: September 2026. Quelle: Richtlinie INQA-Coaching vom 12.06.2026 (BAnz AT 22.06.2026 B2) und inqa.de. Maßgeblich ist allein die jeweils gültige Fassung.

INQA-Coaching im Vergleich

Je nach Betrieb passt ein anderes Programm besser. Ein kurzer Überblick über unsere weiteren Förderprogramme.

ProgrammFördersatzMax. FörderbetragEigenanteil ab
INQA-Coaching (diese Seite)80 %11.520 €2.880 €
Digitalisierungsförderung MV (TBI)50 %——
BAFA-Beratungsförderung80 %2.800 €700 €

INQA-Coaching in Ihrer Stadt

Fördersatz, Beratungsstelle und Ansprechpartner vor Ort – für jede Stadt einzeln erklärt.

Häufige Fragen

Was kostet INQA-Coaching für mein Unternehmen?

+

Bei zwölf Beratungstagen zum Höchstsatz von 1.200 € netto beträgt das Honorar 14.400 €. Davon werden 80 % bezuschusst (11.520 €), Ihr Eigenanteil liegt bei 2.880 €. Bei weniger Tagen sinkt er entsprechend, bei acht Tagen etwa auf 1.920 €.

Wer kann INQA-Coaching beantragen?

+

KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Mio. € Umsatz, seit mindestens zwei Jahren am Markt, mit mindestens einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstelle und Sitz in Deutschland. Auch Freie Berufe und gemeinnützige Unternehmen sind antragsberechtigt. Wer schon einmal teilgenommen hat, ist ausgeschlossen.

Wie wird INQA-Coaching finanziert?

+

Aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus). Der Zuschuss beträgt 80 % des förderfähigen Honorars; 20 % trägt das Unternehmen.

Muss ich in Vorleistung gehen?

+

Ja. Die Förderung folgt dem Erstattungsprinzip: Sie bezahlen das Coaching zunächst vollständig und erhalten den Zuschuss nach Abschluss des Coachings und Prüfung der Unterlagen erstattet.

Was ist ein INQA-Coach?

+

Ein für das Programm INQA-Coaching autorisierter Berater. Nur autorisierte Coaches dürfen geförderte Coachings durchführen; die Autorisierung erteilt das Übergeordnete Zentrum des Programms.

Wie finde ich einen INQA-Coach?

+

Über die Karte der INQA-Coaches auf inqa.de. Die INQA-Beratungsstelle stellt Ihnen den Coaching-Scheck aus, darf aber keinen bestimmten Coach empfehlen – die Auswahl treffen Sie selbst.

Welche Themen können im Coaching bearbeitet werden?

+

Personalpolitische und arbeitsorganisatorische Veränderungen, die mit der digitalen Transformation im Betrieb zusammenhängen – etwa die Einführung von KI, neue Abläufe, Zusammenarbeit oder Fachkräftesicherung. Die Beratungsstelle hält den Handlungsbedarf im Coaching-Scheck fest.

Wie lange gibt es INQA-Coaching noch?

+

Coaching-Schecks werden laut Richtlinie vom 12.06.2026 bis zum 30. Juni 2028 ausgegeben; das Coaching muss bis zum 31. Dezember 2028 abgeschlossen sein.

Ist der Antrag kompliziert?

+

Er hat einige Schritte – Erstberatung bei der INQA-Beratungsstelle, Coaching-Scheck, Coaching, Abrechnung. Die Beratungsstelle begleitet Sie bei allen administrativen Schritten, wir als Coach bei allem, was das Coaching selbst betrifft.

Gilt das auch außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern?

+

Ja, INQA-Coaching ist ein bundesweites Programm mit überall gleichem Fördersatz von 80 %. Unser Sitz ist Schwerin; wir begleiten Unternehmen in ganz Deutschland, vor Ort oder in Teilen digital.

Welcher Förderzeitraum gilt für das aktuelle INQA-Coaching-Programm?

+

Nach der Richtlinie vom 12. Juni 2026 (BAnz AT 22.06.2026 B2), die bis 31.12.2029 gilt, werden Coaching-Schecks bis zum 30. Juni 2028 ausgegeben. Jedes Coaching muss innerhalb von sieben Monaten nach Ausgabe des Schecks und spätestens bis zum 31. Dezember 2028 abgeschlossen sein.

Ein Gespräch, 30 Minuten, kostenfrei.

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