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BAFA-gelisteter Berater

Förderung

BAFA-Beratungsförderung

Kurz erklärt

Die BAFA-Beratungsförderung bezuschusst eine Unternehmensberatung für KMU mit 80 % in den neuen Bundesländern, Lüneburg und Trier (max. 2.800 €) und mit 50 % im übrigen Bundesgebiet (max. 1.750 €). Anträge sind bis zum 31.12.2026 möglich. bettersorted ist beim BAFA registrierter Berater mit Schwerpunkt Digitalisierung und KI.

Stand: September 2026 · Quelle: offizielle Programmseite · Verbindlich nur nach Einzelfallprüfung.

  • ✓BAFA-gelistet
  • ✓Autorisierter INQA-Coach
  • ✓DSGVO-konform
  • ✓Sitz in Schwerin
Logo des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

BAFA-gelisteter Berater

Fördersatz80 %
Maximaler Zuschuss2.800 €
Eigenanteil ab700 €
BeratungenMax. 5 (2/Jahr)
Frist Verwendungsnachweis6 Monate ab Informationsschreiben
BeratungsdauerMax. 5 Tage
Anträge möglich bis31.12.2026

Beispielrechnung

Beratungskosten 3.500 € netto: in Mecklenburg-Vorpommern 2.800 € Zuschuss und 700 € Eigenanteil, in Hamburg 1.750 € Zuschuss und 1.750 € Eigenanteil. Unter 3.500 € wird anteilig gefördert.

Die BAFA-Beratungsförderung ist ein Programm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen. Gefördert werden Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung – bettersorted setzt den Schwerpunkt auf die digitale Transformation und den Einsatz von KI. Wie hoch der Zuschuss ist, hängt allein vom Standort der beratenen Betriebsstätte ab: 80 % in den neuen Bundesländern sowie in den Regionen Lüneburg und Trier, 50 % in den alten Bundesländern, in Berlin und in der Region Leipzig. Pro Unternehmen sind bis zu fünf geförderte Beratungen möglich, höchstens zwei pro Jahr. Die aktuelle Richtlinie gilt für Anträge bis zum 31. Dezember 2026. Als beim BAFA registrierter Berater begleiten wir Sie bei Antrag, Beratung und Verwendungsnachweis.
Beraterin im Gespräch mit zwei Kundinnen an einem Tisch mit Unterlagen

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit konkretem Beratungsbedarf zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen oder organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Die Beratung muss durch einen bei der BAFA gelisteten, autorisierten Berater erfolgen.

Wie hoch ist die BAFA-Förderung an Ihrem Standort?

Der Zuschuss hängt allein davon ab, wo die beratene Betriebsstätte liegt – nicht vom Firmensitz und nicht von der Branche. Gefördert werden Beratungskosten bis 3.500 € netto.

Standort der BetriebsstätteFördersatzMax. ZuschussEigenanteil
Neue BundesländerBrandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen (ohne Region Leipzig), Sachsen-Anhalt, Thüringen80 %2.800 €700 €
Region Lüneburg (Niedersachsen)Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen, Verden80 %2.800 €700 €
Region Trier (Rheinland-Pfalz)Stadt Trier, Landkreise Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Vulkaneifel, Trier-Saarburg80 %2.800 €700 €
Alte BundesländerBaden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen (ohne Region Lüneburg), Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz (ohne Region Trier), Saarland, Schleswig-Holstein50 %1.750 €1.750 €
Land BerlinGehört förderrechtlich zu den alten Bundesländern50 %1.750 €1.750 €
Region Leipzig (Sachsen)Stadt Leipzig, Landkreis Leipzig, Nordsachsen50 %1.750 €1.750 €

Quelle: Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“, Nr. 5.2, und die PLZ-Listen der BAFA zu den Regionen Lüneburg, Trier und Leipzig. Eigenanteil bei voll ausgeschöpften 3.500 € netto.

Zuschuss für Ihre Beratung berechnen

Förderfähige Kosten3.500 €
Zuschuss (80 %)2.800 €
Ihr Eigenanteil700 €

Förderfähig sind höchstens 3.500 €. Das Honorar zahlen Sie zunächst vollständig; der Zuschuss wird nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.

Voraussetzungen — checken Sie selbst

0 von 4 Punkten angehakt

Nicht alle Punkte müssen zu 100 % zutreffen — im kostenlosen Erstgespräch klären wir Grenzfälle gemeinsam.

Ablauf Schritt für Schritt

Schritt 1 von 5

Online-Antrag

Das Unternehmen stellt den Antrag über die BAFA-Plattform an eine Leitstelle – vor Beratungsbeginn und vor Unterschrift unter den Beratungsvertrag.

Warum bettersorted als Partner?

BAFA-gelistet & autorisiert

Offiziell gelisteter BAFA-Berater und autorisierter INQA-Coach (BMAS) — wir kennen die Förderlandschaft für KMU-Beratung genau.

KI aus der Praxis

Wir beraten nicht nur, wir bauen selbst: Workflow-Automatisierung, DSGVO-konforme Dokumentensuche (RAG), CaraChat und automaisa.

DSGVO & Datensouveränität

Open-Source-first, Hosting in der EU/Deutschland — Ihre Daten bleiben, wo sie hingehören.

Regional verwurzelt

Sitz in Schwerin, aktiv in ganz MV — und deutschlandweit für Sie da.

Was bettersorted übernimmt

Der Berater ist bei der BAFA gelistet. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung, führen die geförderte Beratung durch und erstellen gemeinsam mit Ihnen den Verwendungsnachweis.

Was ist die BAFA-Beratungsförderung?

Die BAFA-Beratungsförderung – offiziell „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ – ist ein Bundesprogramm, finanziert aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus). Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zahlt dem beratenen Unternehmen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zum Beraterhonorar. Gefördert werden Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Der Zuschuss ist eine De-minimis-Beihilfe: Zusammen mit anderen De-minimis-Beihilfen dürfen innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 300.000 € zusammenkommen. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht – das BAFA entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Wer ist antragsberechtigt – und wer nicht?

Antragsteller ist immer das beratene Unternehmen, nicht der Berater. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die

  • rechtlich selbstständig in der gewerblichen Wirtschaft oder als Freier Beruf am Markt tätig sind,
  • Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben,
  • als KMU gelten: weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme – zusammen mit Partner- und verbundenen Unternehmen.

Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf:

  • Unternehmensberatungen, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare, Insolvenzverwalter und ähnlich beratend oder schulend Tätige,
  • Unternehmen in einem Insolvenzverfahren oder mit Pflicht zur Vermögensauskunft,
  • Unternehmen, an denen Religionsgemeinschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder deren Eigenbetriebe beteiligt sind,
  • gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen,
  • Unternehmen aus Bereichen, die die De-minimis-Verordnung ausschließt, etwa landwirtschaftliche Primärerzeugung, Fischerei und Aquakultur.

Für Ärztinnen, Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Heilpraktiker werden nur Beratungen zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems gefördert. Junge Unternehmen, die bei Antragstellung noch im ersten Jahr nach der Gründung sind, müssen zusätzlich ein kostenloses Informationsgespräch bei einem regionalen Ansprechpartner führen – meist der IHK oder Handwerkskammer. Die Bestätigung reichen Sie mit dem Verwendungsnachweis ein.

Was wird gefördert – und was nicht?

Gefördert werden konzeptionelle Einzelberatungen: eine Analyse der Ausgangslage, die Benennung der Schwachstellen und konkrete, umsetzbare Handlungsempfehlungen. Die Beratung darf höchstens fünf Tage dauern; die Tage müssen nicht aufeinanderfolgen, Berichtserstellung und Reisezeit zählen nicht mit. Am Ende steht ein schriftlicher Beratungsbericht, den Sie und der Berater unterschreiben.

Typische Themen sind Fachkräftesicherung, Kostensenkung, Anpassung des Geschäftsmodells, Nachfolge – und die Digitalisierung von Abläufen. Eine Beratung zur Frage, wo KI im Unternehmen sinnvoll eingesetzt werden kann, ist eine solche Frage der Unternehmensführung. Die Umsetzung selbst, also Software, Lizenzen oder Programmierung, ist dagegen keine Beratung und wird nicht bezuschusst.

Nicht gefördert werden Beratungen,

  • die zusätzlich aus anderen öffentlichen Mitteln bezuschusst werden (Kumulierungsverbot),
  • die auf den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen des Beraters selbst zielen,
  • die überwiegend Rechts-, Versicherungs- oder Steuerfragen, Jahresabschlüsse oder Buchführung betreffen,
  • die überwiegend Gutachten sind oder sich überwiegend um Fördermittel drehen,
  • die als Seminar, Workshop oder Gruppenveranstaltung stattfinden.

Ablauf und Fristen im Detail

  1. Berater auswählen. Er muss beim BAFA registriert sein. Die Auswahl ist frei.
  2. Online-Antrag stellen – über die Antragsplattform des BAFA, adressiert an eine der sechs Leitstellen (z. B. DIHK Service GmbH, Zentralverband des Deutschen Handwerks). Weitere Unterlagen sind dafür nicht nötig.
  3. Informationsschreiben abwarten. Die Leitstelle prüft die formalen Voraussetzungen und schreibt Ihnen, dass Sie beginnen dürfen. Vorher darf weder die Beratung starten noch ein Beratungsvertrag unterschrieben werden – auch der Vertragsschluss gilt schon als Beginn.
  4. Beratung durchführen – höchstens fünf Beratungstage, danach erhalten Sie den Beratungsbericht.
  5. Rechnung vollständig per Überweisung bezahlen, einschließlich Umsatzsteuer. Barzahlung oder Verrechnung schließt den Zuschuss aus.
  6. Verwendungsnachweis einreichen – spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens: unterschriebenes Formular, KMU- und De-minimis-Erklärung, Erklärung zur EU-Grundrechtecharta, Beratungsbericht, Rechnung, Kontoauszug über die Zahlung und bei Gründungen im ersten Jahr die Bestätigung des Informationsgesprächs.
  7. Auszahlung. Leitstelle und BAFA prüfen die Unterlagen; der Zuschuss geht an Ihr Unternehmen.

Als Zahlungsnachweis zählt nur ein Kontoauszug oder eine Bankbestätigung – keine Umsatzanzeige aus dem Online-Banking und kein Überweisungsbeleg.

Wie oft kann man die Förderung nutzen?

Während der Laufzeit der Richtlinie sind höchstens fünf in sich abgeschlossene Beratungen pro Unternehmen förderfähig, höchstens zwei pro Jahr – maßgeblich ist das Datum der Antragstellung. Liegen die Kosten einer Beratung unter 3.500 €, verfällt der nicht genutzte Rest; er kann nicht auf eine weitere Beratung übertragen werden.

Wie lange gibt es die BAFA-Förderung noch?

Die Richtlinie gilt laut Nummer 8 „längstens für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden“. Entscheidend ist also das Antragsdatum, nicht das Ende der Beratung: Wer bis zum 31.12.2026 beantragt, kann die Beratung auch Anfang 2027 durchführen – der Verwendungsnachweis muss dann innerhalb von sechs Monaten nach dem Informationsschreiben vorliegen.

Ein Nachfolgeprogramm ist mit Stand September 2026 nicht angekündigt. Wer eine Beratung plant, sollte den Antrag deshalb nicht auf die letzten Dezembertage legen. Für Vorhaben ab 2027 bleibt das INQA-Coaching: Coaching-Schecks werden dort bis zum 30. Juni 2028 ausgegeben, bundesweit mit 80 % Zuschuss.

Häufige Fehler, die den Zuschuss kosten

  • Beratungsvertrag vor dem Informationsschreiben unterschrieben – dann ist die Förderung ausgeschlossen, auch wenn die Beratung selbst erst später beginnt.
  • Berater nicht beim BAFA registriert – die Registrierung muss zum Zeitpunkt der Beratung bestehen.
  • Falscher Fördersatz angenommen: Berlin und die Region Leipzig liegen bei 50 %, obwohl sie oft zu den neuen Bundesländern gezählt werden. Umgekehrt gelten in den Regionen Lüneburg und Trier 80 %.
  • Frist verpasst: Die sechs Monate für den Verwendungsnachweis laufen ab dem Informationsschreiben, nicht ab dem Ende der Beratung.
  • Honorar bar bezahlt, verrechnet oder nur teilweise überwiesen.
  • Workshop statt Einzelberatung – Gruppenformate sind nicht förderfähig.

BAFA-Förderung oder INQA-Coaching?

Die BAFA-Förderung passt zu einer kurzen, klar umrissenen Beratung mit Bericht und Handlungsempfehlungen – bis 3.500 € Kosten. Das INQA-Coaching begleitet dagegen einen Veränderungsprozess über bis zu zwölf Tage gemeinsam mit den Beschäftigten, mit bis zu 11.520 € Zuschuss, und gilt bundesweit mit 80 %. Beide Programme verbieten, dieselbe Beratung doppelt zu fördern. Welches in Ihrem Fall greift, zeigt der Förder-Check.

Stand: September 2026. Quelle: Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ (BAnz AT 23.12.2024 B1) und die Merkblätter des BAFA. Maßgeblich ist allein die jeweils gültige Fassung.

BAFA-Beratungsförderung im Vergleich

Je nach Betrieb passt ein anderes Programm besser. Ein kurzer Überblick über unsere weiteren Förderprogramme.

ProgrammFördersatzMax. FörderbetragEigenanteil ab
BAFA-Beratungsförderung (diese Seite)80 %2.800 €700 €
Digitalisierungsförderung MV (TBI)50 %——
INQA-Coaching80 %11.520 €2.880 €

BAFA-Beratungsförderung in Ihrer Stadt

Fördersatz, Beratungsstelle und Ansprechpartner vor Ort – für jede Stadt einzeln erklärt.

Häufige Fragen

Was ist eine BAFA-Beratung?

+

Eine BAFA-Beratung ist eine Unternehmensberatung, deren Honorar das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst. Voraussetzung ist ein beim BAFA registrierter Berater, eine Einzelberatung von höchstens fünf Tagen und ein schriftlicher Beratungsbericht.

Wie hoch ist die BAFA-Förderung für Unternehmensberatungen?

+

In den neuen Bundesländern sowie in den Regionen Lüneburg und Trier 80 % der Beratungskosten, in den alten Bundesländern sowie in Berlin und der Region Leipzig 50 %. Maßgeblich ist der Standort der beratenen Betriebsstätte.

Wie hoch ist die maximale BAFA-Förderung?

+

Förderfähig sind Beratungskosten bis 3.500 € netto. Daraus ergeben sich höchstens 2.800 € Zuschuss (80 %) oder 1.750 € (50 %) pro Beratung. Über die Laufzeit sind bis zu fünf Beratungen möglich, höchstens zwei pro Jahr.

Wie lange gibt es die BAFA-Förderung noch?

+

Die aktuelle Richtlinie gilt für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden. Die Beratung selbst darf danach noch stattfinden; der Verwendungsnachweis ist spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben fällig. Ein Nachfolgeprogramm ist bislang nicht angekündigt (Stand September 2026).

Kann man die BAFA-Förderung selbst beantragen?

+

Ja – und man muss es sogar: Antragsteller ist immer das beratene Unternehmen. Der Antrag wird online über die Antragsplattform des BAFA an eine Leitstelle gestellt. Der Berater darf dabei unterstützen, stellt den Antrag aber nicht in eigenem Namen.

Wann ist ein Unternehmen nicht förderfähig?

+

Ausgeschlossen sind unter anderem Beratungsunternehmen, Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer, Unternehmen in Insolvenz, gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen sowie Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand oder von Religionsgemeinschaften. Auch Betriebe über der KMU-Grenze (250 Beschäftigte, 50 Mio. € Umsatz) sind nicht antragsberechtigt.

Darf ich mit der Beratung schon vor der Bewilligung beginnen?

+

Nein. Erst nach Erhalt des Informationsschreibens der Leitstelle darf die Beratung beginnen. Als Beginn zählt bereits die Unterschrift unter den Beratungsvertrag.

Wie oft kann ich die Förderung nutzen?

+

Bis zu fünf Beratungen während der Laufzeit der Richtlinie, jedoch höchstens zwei pro Jahr. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung.

Muss ich das Beraterhonorar vorstrecken?

+

Ja. Sie zahlen die Rechnung zunächst vollständig per Überweisung und weisen die Zahlung mit dem Kontoauszug nach. Der Zuschuss wird nach Prüfung des Verwendungsnachweises an Ihr Unternehmen ausgezahlt.

Wird eine Beratung zur Einführung von KI gefördert?

+

Eine Beratung dazu, wo und wie KI im Unternehmen sinnvoll eingesetzt werden kann, ist eine Frage der Unternehmensführung und damit förderfähig. Software, Lizenzen und die technische Umsetzung werden nicht bezuschusst.

Was ist ein BAFA-Berater?

+

Ein Unternehmensberater, der beim BAFA für das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ registriert ist. Nur Beratungen durch registrierte Berater werden bezuschusst. bettersorted ist beim BAFA registriert, mit Schwerpunkt Digitalisierung und KI.

Welche Beratungen und Coachings fördert das BAFA?

+

Einzelberatungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung – etwa Digitalisierung, KI-Einsatz, Fachkräftesicherung oder Nachfolge. Workshops, Seminare und die Umsetzung selbst sind ausgeschlossen. Ein längeres, begleitetes Coaching fördert dagegen das INQA-Coaching.

Ein Gespräch, 30 Minuten, kostenfrei.

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