
BAFA-Beratungsförderung beantragen: Voraussetzungen, Antrag und Ablauf
Die BAFA-Beratungsförderung beantragen KMU online über die Antragsplattform des BAFA, bevor die Beratung beginnt. Nach dem Informationsschreiben der Leitstelle folgt die Beratung durch einen registrierten Berater, dann Zahlung und Verwendungsnachweis. Zuschuss: 80 % in den neuen Bundesländern, Lüneburg und Trier, sonst 50 %, auf bis zu 3.500 € – für Anträge bis 31.12.2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Antrag online über die BAFA-Plattform – durch das Unternehmen, vor Beginn der Beratung.
- Erst nach dem Informationsschreiben Vertrag unterschreiben und beraten lassen.
- Zuschuss 80 % (neue Länder, Lüneburg, Trier) bzw. 50 % auf bis zu 3.500 €.
- Rechnung vollständig per Überweisung zahlen, Verwendungsnachweis binnen sechs Monaten.
- Anträge nur noch bis 31.12.2026.
Die BAFA-Beratungsförderung beantragen Sie als Unternehmen selbst – online über die Antragsplattform des BAFA und vor Beginn der Beratung. Nach dem Informationsschreiben der Leitstelle führt ein beim BAFA registrierter Berater die Beratung durch; danach zahlen Sie die Rechnung und reichen den Verwendungsnachweis ein. Der Zuschuss beträgt 80 % in den neuen Bundesländern sowie den Regionen Lüneburg und Trier und 50 % im übrigen Bundesgebiet, jeweils auf höchstens 3.500 € Beratungskosten. Anträge sind bis zum 31.12.2026 möglich.
Voraussetzungen im Überblick
- rechtlich selbstständiges Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Freier Beruf
- Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
- KMU: weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme
- Beratung durch einen beim BAFA registrierten Berater
- Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen oder organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
Ausgeschlossen sind unter anderem Unternehmensberatungen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Notare, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand. Junge Unternehmen im ersten Jahr nach der Gründung müssen vorab ein kostenloses Informationsgespräch bei einem regionalen Ansprechpartner führen.
Der Ablauf in sieben Schritten
1. Thema und Berater festlegen
Klären Sie, worum es gehen soll, und wählen Sie einen beim BAFA registrierten Berater mit passender Erfahrung – siehe BAFA-Berater richtig auswählen. Welche Themen gefördert werden, zeigt Welche Beratungen fördert das BAFA?.
2. Online-Antrag stellen
Der Antrag wird über die Antragsplattform des BAFA gestellt und an eine der Leitstellen adressiert, etwa die DIHK Service GmbH oder den Zentralverband des Deutschen Handwerks. Weitere Unterlagen sind für den Antrag selbst nicht nötig.
3. Informationsschreiben abwarten
Die Leitstelle prüft die formalen Voraussetzungen und teilt Ihnen mit, dass Sie beginnen dürfen. Vorher darf weder die Beratung starten noch ein Beratungsvertrag unterschrieben werden.
4. Beratung durchführen
Höchstens fünf Beratungstage, die nicht aufeinanderfolgen müssen. Am Ende steht ein schriftlicher Beratungsbericht mit Analyse und Handlungsempfehlungen, den beide Seiten unterschreiben.
5. Rechnung vollständig bezahlen
Die Rechnung muss vollständig per Überweisung bezahlt werden, einschließlich Umsatzsteuer. Barzahlung oder Verrechnung schließen den Zuschuss aus.
6. Verwendungsnachweis einreichen
Spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben: Formular, KMU- und De-minimis-Erklärung, Erklärung zur EU-Grundrechtecharta, Beratungsbericht, Rechnung und Kontoauszug über die Zahlung. Details: BAFA-Verwendungsnachweis.
7. Auszahlung
Leitstelle und BAFA prüfen die Unterlagen; danach wird der Zuschuss an Ihr Unternehmen überwiesen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
- 80 %, maximal 2.800 €: neue Bundesländer sowie die Regionen Lüneburg und Trier
- 50 %, maximal 1.750 €: alte Bundesländer, Berlin und Region Leipzig
- Bemessungsgrundlage: höchstens 3.500 € netto pro Beratung
- Bis zu fünf geförderte Beratungen insgesamt, höchstens zwei pro Jahr
Ein Rechenbeispiel steht in BAFA-Förderung: Kosten im Rechenbeispiel.
Frist: Anträge bis 31.12.2026
Die Richtlinie gilt nur für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden. Die Beratung darf danach noch stattfinden. Ein Nachfolgeprogramm ist mit Stand Oktober 2026 nicht angekündigt – mehr in BAFA-Frist 31.12.2026. Für Vorhaben ab 2027 bleibt das INQA-Coaching.
Typische Fehler beim Antrag
- Beratungsvertrag vor dem Informationsschreiben unterschrieben
- Berater nicht beim BAFA registriert
- Thema überwiegend Steuer-, Rechts- oder Fördermittelberatung
- Beratung als Workshop mit mehreren Unternehmen
- Rechnung bar oder nur teilweise bezahlt
Unterstützung durch bettersorted
bettersorted ist beim BAFA registrierter Berater mit Schwerpunkt Digitalisierung und KI. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung des Antrags, führen die Beratung durch und gehen die Unterlagen für den Verwendungsnachweis gemeinsam mit Ihnen durch. Ob Sie antragsberechtigt sind, zeigt der Förder-Check; alle Details stehen auf der Seite BAFA-Beratungsförderung.
Häufig gestellte Fragen
Wer stellt den Antrag für die BAFA-Beratungsförderung?
Das beratene Unternehmen, online über die Antragsplattform des BAFA. Der Berater kann unterstützen, ist aber nicht Antragsteller.
Wann darf die BAFA-geförderte Beratung beginnen?
Erst nach Erhalt des Informationsschreibens der Leitstelle. Auch ein vorher unterschriebener Beratungsvertrag gilt als Beginn und schließt die Förderung aus.
Wie hoch ist die BAFA-Förderung?
80 % der Beratungskosten in den neuen Bundesländern sowie den Regionen Lüneburg und Trier, 50 % im übrigen Bundesgebiet, jeweils bezogen auf höchstens 3.500 € netto.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Für den Online-Antrag selbst keine weiteren Unterlagen. Die Nachweise – Bericht, Rechnung, Kontoauszug und Erklärungen – folgen mit dem Verwendungsnachweis.
Bis wann kann ich die BAFA-Förderung beantragen?
Bis zum 31. Dezember 2026. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung.
Stand: Oktober 2026. Maßgeblich ist allein die jeweils gültige Fassung der Förderrichtlinie.

Muhamed Alahmed
Mit über 10 Jahren IT-Erfahrung entwickle ich Lösungen, die nicht nur technisch funktionieren, sondern echten Mehrwert schaffen und Freiräume eröffnen.
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