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Kalender mit markiertem Datum – Symbolbild für die Antragsfrist
Förderung

BAFA-Beratungsförderung endet: Was die Frist 31.12.2026 für Ihre Planung bedeutet

AutorMuhamed Alahmed
Veröffentlicht am
Lesezeit5 Min.
Kurz erklärt

Die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen gilt nur für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden. Maßgeblich ist das Antragsdatum: Die Beratung selbst darf danach noch laufen, der Verwendungsnachweis muss sechs Monate nach dem Informationsschreiben vorliegen. Ein Nachfolgeprogramm ist nicht angekündigt.

Das Wichtigste in Kürze

  • BAFA-Förderung gilt nur für Anträge bis 31.12.2026 – maßgeblich ist das Antragsdatum.
  • Die Beratung darf 2027 stattfinden; Verwendungsnachweis binnen sechs Monaten nach dem Informationsschreiben.
  • Zuschuss: 80 % (neue Länder, Lüneburg, Trier) bzw. 50 % auf bis zu 3.500 €.
  • Ab 2027 bleibt das INQA-Coaching (80 %, Schecks bis 30.06.2028).

Die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU gilt nach der aktuellen Richtlinie nur für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden. Entscheidend ist das Antragsdatum, nicht das Ende der Beratung: Wer rechtzeitig beantragt, kann die Beratung auch Anfang 2027 durchführen. Ein Nachfolgeprogramm ist mit Stand Oktober 2026 nicht angekündigt.

Was genau in der Richtlinie steht

Die Richtlinie gilt laut ihrer Nummer 8 „längstens für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden“. Für die Planung heißt das:

  • Antrag bis 31.12.2026 über die Antragsplattform des BAFA stellen.
  • Informationsschreiben abwarten: Erst danach darf die Beratung beginnen – auch ein unterschriebener Beratungsvertrag gilt schon als Beginn.
  • Beratung durchführen, höchstens fünf Beratungstage.
  • Verwendungsnachweis spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens einreichen.
Kalender und Planer auf dem Schreibtisch

Warum Sie nicht bis Dezember warten sollten

  • Bearbeitungszeit: Zwischen Antrag und Informationsschreiben vergeht Zeit. Wer früh beantragt, kann die Beratung planbar einordnen.
  • Berater-Kapazität: Zum Jahresende wollen viele Unternehmen gleichzeitig starten.
  • Zwei Beratungen pro Jahr: Höchstens zwei geförderte Beratungen pro Jahr sind möglich – maßgeblich ist das Antragsdatum. Wer 2026 noch zwei Themen hat, muss beide Anträge in diesem Jahr stellen.
  • Haushaltsmittel: Einen Rechtsanspruch gibt es nicht; das BAFA entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Was die Förderung bis dahin bietet

  • Zuschuss auf Beratungskosten bis 3.500 € netto.
  • 80 % in den neuen Bundesländern sowie den Regionen Lüneburg und Trier – also bis zu 2.800 €.
  • 50 % in den alten Bundesländern, in Berlin und in der Region Leipzig – also bis zu 1.750 €.
  • Themen: wirtschaftliche, finanzielle, personelle und organisatorische Fragen der Unternehmensführung – zum Beispiel, wo KI im Unternehmen sinnvoll eingesetzt werden kann.

Alle Details zu Voraussetzungen und Ablauf stehen auf der Seite BAFA-Beratungsförderung; den Antrag Schritt für Schritt erklärt BAFA-Beratungsförderung beantragen.

Und ab 2027? Die Alternative INQA-Coaching

Für Vorhaben, die erst 2027 starten, bleibt das INQA-Coaching: Coaching-Schecks werden nach der Richtlinie vom 12. Juni 2026 bis zum 30. Juni 2028 ausgegeben, bundesweit mit 80 % Zuschuss auf bis zu zwölf Beratungstage. Es fördert allerdings einen längeren, beteiligungsorientierten Prozess statt einer kurzen Einzelberatung. Den Vergleich beider Programme zeigt INQA-Coaching oder BAFA.

Checkliste für die verbleibenden Wochen

  1. Beratungsthema festlegen: Was soll am Ende als Empfehlung auf dem Tisch liegen?
  2. Einen beim BAFA registrierten Berater auswählen.
  3. Antrag stellen – und vor dem Informationsschreiben nichts unterschreiben.
  4. Rechnung später vollständig per Überweisung bezahlen und den Kontoauszug aufheben.

Ob Ihr Unternehmen antragsberechtigt ist und welches Programm passt, prüft der Förder-Check in wenigen Minuten. bettersorted ist beim BAFA registrierter Berater für Digitalisierung und KI – sprechen Sie uns über die Kontaktseite an.

Zeitplan rückwärts gerechnet

Wer 2026 noch eine Beratung fördern lassen will, plant am besten vom Stichtag rückwärts:

  1. Bis Ende November: Thema klären, registrierten Berater auswählen, Antrag vorbereiten.
  2. Spätestens Mitte Dezember: Antrag über die BAFA-Plattform stellen – mit Puffer für technische Probleme.
  3. Nach dem Informationsschreiben: Beratungsvertrag unterschreiben, Beratung durchführen (auch 2027 möglich).
  4. Innerhalb von sechs Monaten nach dem Informationsschreiben: Rechnung bezahlen, Verwendungsnachweis einreichen.

Was passiert mit Anträgen, die nach dem 31.12.2026 eingehen?

Nach der aktuellen Richtlinie werden sie nicht mehr gefördert. Ob es eine Anschlussregelung gibt, ist mit Stand Oktober 2026 offen. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf eine Verlängerung, sondern stellen Sie den Antrag rechtzeitig – oder planen Sie für Vorhaben ab 2027 mit dem INQA-Coaching.

BAFA und INQA im Vergleich

  • Programmträger: BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) – INQA-Coaching: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  • Zuschuss: BAFA 80 % (neue Länder, Lüneburg, Trier) bzw. 50 % – INQA 80 % bundesweit
  • Umfang: BAFA bis 3.500 € Beratungskosten, max. 5 Tage – INQA bis 12 Tage à max. 1.200 €
  • Format: BAFA Einzelberatung mit Bericht – INQA beteiligungsorientierter Prozess mit Lab-Team
  • Laufzeit: BAFA Anträge bis 31.12.2026 – INQA Schecks bis 30.06.2028
  • Häufigkeit: BAFA bis 2 pro Jahr, 5 insgesamt – INQA einmal pro Unternehmen

Für dieselbe Beratung dürfen nicht beide Programme genutzt werden. Unterschiedliche Vorhaben können aber durchaus nacheinander gefördert werden – etwa erst eine kurze Analyse über BAFA, später ein begleiteter Veränderungsprozess über INQA.

Wer wir sind

bettersorted ist beim BAFA registrierter Berater und autorisierter INQA-Coach mit Schwerpunkt Digitalisierung und KI, Sitz in Schwerin und Mitgründer des Netzwerks KI|werk MV. Wir haben unter anderem das DRK Mecklenburg-Vorpommern bei der strategischen KI-Einführung und die Pumpenallianz Nord in einer KI-Beratung begleitet.

Häufige Missverständnisse zur Frist

  • „Die Beratung muss 2026 abgeschlossen sein.“ – Nein, entscheidend ist das Antragsdatum.
  • „Ich kann schon mal anfangen und später beantragen.“ – Nein, der Vertragsschluss vor dem Informationsschreiben schließt die Förderung aus.
  • „Es gibt sicher eine Verlängerung.“ – Mit Stand Oktober 2026 ist keine angekündigt.
  • „Berlin bekommt 80 %.“ – Nein, Berlin zählt zu den Gebieten mit 50 %.

Über bettersorted

bettersorted ist ein KI-Beratungs- und Automatisierungsunternehmen aus Schwerin. Wir sind beim BAFA registrierter Berater, autorisierter INQA-Coach und Mitgründer des Netzwerks KI|werk MV; unsere Praxis kommt aus Sozialwirtschaft, Handwerk und Mittelstand. Unsere Lösungen laufen auf Servern in Deutschland, mit einsehbaren Workflows statt Blackbox.

Häufig gestellte Fragen

Bis wann kann man die BAFA-Beratungsförderung beantragen?

Nach der aktuellen Richtlinie bis zum 31. Dezember 2026. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung.

Darf die BAFA-geförderte Beratung noch 2027 stattfinden?

Ja, wenn der Antrag bis zum 31.12.2026 gestellt wurde. Der Verwendungsnachweis muss spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens eingereicht werden.

Gibt es ein Nachfolgeprogramm für die BAFA-Beratungsförderung?

Mit Stand Oktober 2026 ist keines angekündigt. Für Vorhaben ab 2027 bietet sich das INQA-Coaching an, dessen Schecks bis zum 30. Juni 2028 ausgegeben werden.

Kann ich 2026 noch zwei BAFA-Beratungen beantragen?

Ja, höchstens zwei geförderte Beratungen pro Jahr sind möglich, maßgeblich ist das Antragsdatum. Beide Anträge müssen bis zum 31.12.2026 gestellt werden.

Stand: Oktober 2026. Maßgeblich ist allein die jeweils gültige Fassung der Förderrichtlinie.

Portrait von Muhamed Alahmed, Gründer von bettersorted
Über den Autor

Muhamed Alahmed

Mit über 10 Jahren IT-Erfahrung entwickle ich Lösungen, die nicht nur technisch funktionieren, sondern echten Mehrwert schaffen und Freiräume eröffnen.

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