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Förderung

BAFA-Förderung für Steuerkanzleien: Warum sie nicht greift – und was stattdessen hilft

AutorMuhamed Alahmed
Veröffentlicht am
Aktualisiert am
Lesezeit3 Min.
Kurz erklärt

Steuerkanzleien, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sind von der BAFA-Beratungsförderung ausdrücklich ausgeschlossen. Für die Einführung von KI in der Kanzlei kommt stattdessen in der Regel INQA-Coaching mit 80 % Zuschuss in Frage – Freie Berufe sind dort antragsberechtigt.

Kurz gesagt: Steuerkanzleien können die BAFA-Beratungsförderung nicht nutzen. Die Förderrichtlinie schließt Unternehmen und Freie Berufe, die in der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechts- oder Unternehmensberatung tätig sind, ausdrücklich aus – unabhängig vom Beratungsbedarf. Für die Einführung von KI in der Kanzlei kommt stattdessen in der Regel das INQA-Coaching mit 80 % Zuschuss in Frage.

Warum Kanzleien von der BAFA-Förderung ausgeschlossen sind

Nach Nummer 3.2 der Richtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ sind nicht antragsberechtigt:

  • Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Steuerberatungsgesellschaften,
  • Wirtschafts- und Buchprüfer,
  • Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare,
  • Insolvenzverwalter,
  • Unternehmens- und Wirtschaftsberatungen und ähnlich beratend oder schulend Tätige.

Der Ausschluss hängt am Tätigkeitsfeld, nicht am Thema der geplanten Beratung. Auch eine Beratung zu KI, Mandantenkommunikation oder Digitalisierung ändert daran nichts. Wer als Kanzlei einen BAFA-Antrag stellt, riskiert eine Ablehnung – oder im schlimmeren Fall eine Rückforderung.

Die Alternative: INQA-Coaching für Kanzleien

Das INQA-Coaching des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales fördert Veränderungen in Arbeitsorganisation und Personalpolitik, die mit der Digitalisierung im Betrieb zusammenhängen – mit 80 % Zuschuss für bis zu zwölf Beratungstage, höchstens 11.520 €. Angehörige der Freien Berufe sind dort ausdrücklich antragsberechtigt. Ausgeschlossen sind nur Betriebe, die selbst zu Personalpolitik oder Arbeitsorganisation beraten.

Für eine Steuerkanzlei heißt das in der Regel: förderfähig, wenn sie

  • weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Umsatz hat,
  • seit mindestens zwei Jahren am Markt ist,
  • mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle hat (ohne Auszubildende, Minijobs und Geschäftsführung),
  • noch nicht an INQA-Coaching teilgenommen hat.

Ob Ihre Kanzlei im Einzelfall passt – etwa wenn Sie auch Personalberatung anbieten –, klärt die kostenlose Erstberatung bei einer INQA-Beratungsstelle. Coaching-Schecks gibt es bis zum 30. Juni 2028.

Was sich im INQA-Coaching in der Kanzlei angehen lässt

Gefördert wird kein Softwareprojekt, sondern der Veränderungsprozess mit dem Team: Wie verändern sich Rollen und Abläufe, wenn Routinearbeit wegfällt? Typische Themen sind:

  • Mandantenkommunikation mit einer KI als erster Anlaufstelle neu organisieren
  • Belegerfassung automatisieren und die frei werdende Zeit sinnvoll verteilen
  • Mandantenunterlagen mit einer KI-Dokumentensuche auffindbar machen
  • Einarbeitung neuer Mitarbeitender und Wissensweitergabe im Team strukturieren

Lizenzen, Software und die technische Einrichtung werden weder über INQA noch über BAFA bezuschusst – gefördert ist die Beratungs- und Coachingleistung.

Und Ihre Mandanten?

Für Ihre Mandanten sieht es anders aus: Ein Handwerksbetrieb oder Händler kann die BAFA-Beratungsförderung für eine eigene Beratung zur Unternehmensführung nutzen – mit 80 % in den neuen Bundesländern sowie den Regionen Lüneburg und Trier, sonst mit 50 %, und nur noch für Anträge bis zum 31.12.2026. Beratungen, die überwiegend Steuerfragen, Jahresabschlüsse oder Buchführung betreffen, sind dort allerdings nicht förderfähig.

Häufig gestellte Fragen zur Förderung für Steuerkanzleien

Können Steuerkanzleien die BAFA-Beratungsförderung nutzen?

Nein. Steuerberatung zählt nach Nummer 3.2 der BAFA-Richtlinie zu den Tätigkeiten, deren Unternehmen und Freiberufler nicht antragsberechtigt sind – unabhängig vom Thema der Beratung.

Gilt der Ausschluss auch für Rechtsanwalts- und Wirtschaftsprüferkanzleien?

Ja. Ausgeschlossen sind außerdem Wirtschafts- und Buchprüfer, Rechtsanwälte, Notare, Insolvenzverwalter sowie Unternehmens- und Wirtschaftsberatungen.

Kann eine Steuerkanzlei INQA-Coaching nutzen?

In der Regel ja. Freie Berufe sind antragsberechtigt; ausgeschlossen sind nur Betriebe, die selbst zu Personalpolitik oder Arbeitsorganisation beraten. Voraussetzung sind unter anderem zwei Jahre am Markt und mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle.

Wird die KI-Software selbst gefördert?

Nein. INQA-Coaching und BAFA-Förderung bezuschussen die Beratungs- beziehungsweise Coachingleistung, nicht Lizenzen oder die technische Umsetzung.

Stand: September 2026. Quellen: BAFA-Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ (i. d. F. vom 12.12.2024), Nr. 3.2; Richtlinie INQA-Coaching vom 12.06.2026, Nr. 3.2.

Portrait von Muhamed Alahmed, Gründer von bettersorted
Über den Autor

Muhamed Alahmed

Mit über 10 Jahren IT-Erfahrung entwickle ich Lösungen, die nicht nur technisch funktionieren, sondern echten Mehrwert schaffen und Freiräume eröffnen.

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