
De-minimis-Beihilfe einfach erklärt: Was sie für BAFA- und INQA-Förderung bedeutet
Bild: KI-generiert
Eine De-minimis-Beihilfe ist eine staatliche Förderung in so geringer Höhe, dass sie ohne Genehmigung der EU-Kommission gewährt werden darf. Ein Unternehmen darf innerhalb von drei Jahren höchstens 300.000 € De-minimis-Beihilfen erhalten. Sowohl die BAFA-Beratungsförderung als auch INQA-Coaching sind De-minimis-Beihilfen; beim Antrag müssen Sie deshalb frühere Beihilfen angeben.
Eine De-minimis-Beihilfe ist eine staatliche Förderung in so geringer Höhe, dass sie den Wettbewerb in der EU nach Auffassung der EU-Kommission nicht spürbar beeinflusst und deshalb ohne gesonderte Genehmigung gewährt werden darf. Nach der aktuellen Verordnung (EU) 2023/2831 darf ein Unternehmen innerhalb von drei Jahren höchstens 300.000 € an De-minimis-Beihilfen erhalten. Die BAFA-Beratungsförderung und das INQA-Coaching sind beide De-minimis-Beihilfen; beim Antrag geben Sie deshalb an, welche solchen Förderungen Sie in den letzten drei Jahren erhalten haben.
Stand: Oktober 2026. Begriffserklärung auch im Glossar unter De-minimis-Beihilfe.
Die Regeln im Überblick
Regel | Inhalt |
|---|---|
Rechtsgrundlage | Verordnung (EU) 2023/2831, gültig seit 1. Januar 2024 |
Höchstbetrag | 300.000 € pro „einzigem Unternehmen“ |
Zeitraum | drei Jahre, rollierend (nicht mehr drei Steuerjahre) |
Stichtag | Tag, an dem der Anspruch auf die Beihilfe entsteht (Bewilligung), nicht die Auszahlung |
Verbundene Unternehmen | werden zusammengerechnet |
Nachweis | De-minimis-Erklärung beim Antrag, Bescheinigung zehn Jahre aufbewahren |
Bis Ende 2023 lag die Grenze bei 200.000 € in drei Steuerjahren. Ältere Merkblätter nennen deshalb noch diesen Wert.
Wie die 300.000-€-Grenze berechnet wird
Gezählt wird der Subventionswert aller De-minimis-Beihilfen, die Ihr Unternehmen in den drei Jahren vor dem neuen Antrag bewilligt bekommen hat, egal von welcher Stelle: Bund, Land, Kommune oder Kammer. Bei einem Zuschuss ist das der Zuschussbetrag, bei vergünstigten Darlehen oder Bürgschaften ein errechneter Vorteil, der in der jeweiligen Bescheinigung steht.
Beispiel: Ein Unternehmen hat vor zwei Jahren einen Digitalisierungszuschuss des Landes über 15.000 € als De-minimis-Beihilfe erhalten und beantragt jetzt eine BAFA-Beratungsförderung. In der De-minimis-Erklärung gibt es den Landeszuschuss an. Zusammen mit dem neuen Zuschuss liegt es weit unter 300.000 €, die Förderung kann also gewährt werden.
Für typische KMU, die Beratungs- und Digitalisierungsförderung nutzen, ist die Grenze selten ein Problem. Kritisch kann es werden, wenn ein Unternehmen gleichzeitig größere Investitionszuschüsse oder geförderte Darlehen als De-minimis-Beihilfe erhalten hat.
Was das für BAFA und INQA bedeutet
- BAFA-Beratungsförderung: Mit dem Antrag reichen Sie die „EU-KMU- und De-minimis-Erklärung“ ein. Das BAFA gewährt die Förderung erst, wenn klar ist, dass die Grenze nicht überschritten wird. Anträge sind noch bis zum 31.12.2026 möglich; den Ablauf beschreibt der Beitrag BAFA-Beratungsförderung beantragen.
- INQA-Coaching: Auch hier ist im Antragsverfahren eine De-minimis-Erklärung abzugeben; bei verbundenen Unternehmen kann nur eines aus dem Verbund gefördert werden. Den Ablauf beschreibt der Beitrag INQA-Coaching Ablauf.
Beide Programme dürfen nicht für dieselbe Beratung kombiniert werden. Welches besser passt, vergleicht der Beitrag INQA-Coaching oder BAFA-Förderung?.
Das zentrale Register ab 2026
Seit 1. Januar 2026 sollen De-minimis-Beihilfen in einem zentralen, öffentlich zugänglichen Register erfasst werden. Bis das Register den vollen Dreijahreszeitraum abdeckt, bleibt die Erklärung des Unternehmens erforderlich. Bewahren Sie deshalb alle De-minimis-Bescheinigungen weiterhin geordnet auf.
Typische Fehler
- Frühere Beihilfen vergessen: Auch kleine Zuschüsse von Land, Kommune oder Kammer zählen, wenn sie als De-minimis-Beihilfe gewährt wurden. Das steht in der jeweiligen Bescheinigung.
- Verbundene Unternehmen nicht mitgerechnet: Gehören mehrere Firmen zum selben Eigentümer, kann die Grenze für alle gemeinsam gelten.
- Bescheinigungen weggeworfen: Sie müssen zehn Jahre aufbewahrt werden.
Welche Förderung für Ihr Vorhaben in Frage kommt, zeigt der Förder-Check in wenigen Minuten.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine De-minimis-Beihilfe?
Eine staatliche Förderung in geringer Höhe, die ohne Genehmigung der EU-Kommission gewährt werden darf, weil sie den Wettbewerb nicht spürbar beeinflusst. Pro Unternehmen sind innerhalb von drei Jahren höchstens 300.000 € erlaubt.
Wie hoch ist die De-minimis-Grenze?
Nach der Verordnung (EU) 2023/2831 300.000 € innerhalb von drei Jahren, rollierend berechnet. Bis Ende 2023 lag sie bei 200.000 € in drei Steuerjahren.
Ist die BAFA-Beratungsförderung eine De-minimis-Beihilfe?
Ja. Mit dem Antrag geben Sie eine De-minimis-Erklärung über alle De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre ab.
Ist INQA-Coaching eine De-minimis-Beihilfe?
Ja. Auch für INQA-Coaching ist im Antragsverfahren eine De-minimis-Erklärung abzugeben.
Wie lange muss ich De-minimis-Bescheinigungen aufbewahren?
Zehn Jahre ab der Bewilligung. Sie brauchen sie für spätere Anträge und mögliche Prüfungen.
Nächster Schritt
Wir sind als Beratung für BAFA- und INQA-geförderte Projekte tätig und klären die Fördervoraussetzungen vor dem Start mit Ihnen. Sprechen Sie uns über die Kontaktseite an.
Quellen: BAFA-Glossar: De-minimis-Beihilfen, BAFA: Förderung von Unternehmensberatungen, INQA: Informationen für KMU.

Muhamed Alahmed
Mit über 10 Jahren IT-Erfahrung entwickle ich Lösungen, die nicht nur technisch funktionieren, sondern echten Mehrwert schaffen und Freiräume eröffnen.
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