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Unternehmer füllt am Schreibtisch einen Förderantrag aus
Förderung

De-minimis-Beihilfe einfach erklärt: Was sie für BAFA- und INQA-Förderung bedeutet

AutorMuhamed Alahmed
Veröffentlicht am
Lesezeit3 Min.

Bild: KI-generiert

Kurz erklärt

Eine De-minimis-Beihilfe ist eine staatliche Förderung in so geringer Höhe, dass sie ohne Genehmigung der EU-Kommission gewährt werden darf. Ein Unternehmen darf innerhalb von drei Jahren höchstens 300.000 € De-minimis-Beihilfen erhalten. Sowohl die BAFA-Beratungsförderung als auch INQA-Coaching sind De-minimis-Beihilfen; beim Antrag müssen Sie deshalb frühere Beihilfen angeben.

Eine De-minimis-Beihilfe ist eine staatliche Förderung in so geringer Höhe, dass sie den Wettbewerb in der EU nach Auffassung der EU-Kommission nicht spürbar beeinflusst und deshalb ohne gesonderte Genehmigung gewährt werden darf. Nach der aktuellen Verordnung (EU) 2023/2831 darf ein Unternehmen innerhalb von drei Jahren höchstens 300.000 € an De-minimis-Beihilfen erhalten. Die BAFA-Beratungsförderung und das INQA-Coaching sind beide De-minimis-Beihilfen; beim Antrag geben Sie deshalb an, welche solchen Förderungen Sie in den letzten drei Jahren erhalten haben.

Stand: Oktober 2026. Begriffserklärung auch im Glossar unter De-minimis-Beihilfe.

Die Regeln im Überblick

Regel

Inhalt

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2023/2831, gültig seit 1. Januar 2024

Höchstbetrag

300.000 € pro „einzigem Unternehmen“

Zeitraum

drei Jahre, rollierend (nicht mehr drei Steuerjahre)

Stichtag

Tag, an dem der Anspruch auf die Beihilfe entsteht (Bewilligung), nicht die Auszahlung

Verbundene Unternehmen

werden zusammengerechnet

Nachweis

De-minimis-Erklärung beim Antrag, Bescheinigung zehn Jahre aufbewahren

Bis Ende 2023 lag die Grenze bei 200.000 € in drei Steuerjahren. Ältere Merkblätter nennen deshalb noch diesen Wert.

Wie die 300.000-€-Grenze berechnet wird

Gezählt wird der Subventionswert aller De-minimis-Beihilfen, die Ihr Unternehmen in den drei Jahren vor dem neuen Antrag bewilligt bekommen hat, egal von welcher Stelle: Bund, Land, Kommune oder Kammer. Bei einem Zuschuss ist das der Zuschussbetrag, bei vergünstigten Darlehen oder Bürgschaften ein errechneter Vorteil, der in der jeweiligen Bescheinigung steht.

Beispiel: Ein Unternehmen hat vor zwei Jahren einen Digitalisierungszuschuss des Landes über 15.000 € als De-minimis-Beihilfe erhalten und beantragt jetzt eine BAFA-Beratungsförderung. In der De-minimis-Erklärung gibt es den Landeszuschuss an. Zusammen mit dem neuen Zuschuss liegt es weit unter 300.000 €, die Förderung kann also gewährt werden.

Für typische KMU, die Beratungs- und Digitalisierungsförderung nutzen, ist die Grenze selten ein Problem. Kritisch kann es werden, wenn ein Unternehmen gleichzeitig größere Investitionszuschüsse oder geförderte Darlehen als De-minimis-Beihilfe erhalten hat.

Was das für BAFA und INQA bedeutet

  • BAFA-Beratungsförderung: Mit dem Antrag reichen Sie die „EU-KMU- und De-minimis-Erklärung“ ein. Das BAFA gewährt die Förderung erst, wenn klar ist, dass die Grenze nicht überschritten wird. Anträge sind noch bis zum 31.12.2026 möglich; den Ablauf beschreibt der Beitrag BAFA-Beratungsförderung beantragen.
  • INQA-Coaching: Auch hier ist im Antragsverfahren eine De-minimis-Erklärung abzugeben; bei verbundenen Unternehmen kann nur eines aus dem Verbund gefördert werden. Den Ablauf beschreibt der Beitrag INQA-Coaching Ablauf.

Beide Programme dürfen nicht für dieselbe Beratung kombiniert werden. Welches besser passt, vergleicht der Beitrag INQA-Coaching oder BAFA-Förderung?.

Das zentrale Register ab 2026

Seit 1. Januar 2026 sollen De-minimis-Beihilfen in einem zentralen, öffentlich zugänglichen Register erfasst werden. Bis das Register den vollen Dreijahreszeitraum abdeckt, bleibt die Erklärung des Unternehmens erforderlich. Bewahren Sie deshalb alle De-minimis-Bescheinigungen weiterhin geordnet auf.

Typische Fehler

  • Frühere Beihilfen vergessen: Auch kleine Zuschüsse von Land, Kommune oder Kammer zählen, wenn sie als De-minimis-Beihilfe gewährt wurden. Das steht in der jeweiligen Bescheinigung.
  • Verbundene Unternehmen nicht mitgerechnet: Gehören mehrere Firmen zum selben Eigentümer, kann die Grenze für alle gemeinsam gelten.
  • Bescheinigungen weggeworfen: Sie müssen zehn Jahre aufbewahrt werden.

Welche Förderung für Ihr Vorhaben in Frage kommt, zeigt der Förder-Check in wenigen Minuten.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine De-minimis-Beihilfe?

Eine staatliche Förderung in geringer Höhe, die ohne Genehmigung der EU-Kommission gewährt werden darf, weil sie den Wettbewerb nicht spürbar beeinflusst. Pro Unternehmen sind innerhalb von drei Jahren höchstens 300.000 € erlaubt.

Wie hoch ist die De-minimis-Grenze?

Nach der Verordnung (EU) 2023/2831 300.000 € innerhalb von drei Jahren, rollierend berechnet. Bis Ende 2023 lag sie bei 200.000 € in drei Steuerjahren.

Ist die BAFA-Beratungsförderung eine De-minimis-Beihilfe?

Ja. Mit dem Antrag geben Sie eine De-minimis-Erklärung über alle De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre ab.

Ist INQA-Coaching eine De-minimis-Beihilfe?

Ja. Auch für INQA-Coaching ist im Antragsverfahren eine De-minimis-Erklärung abzugeben.

Wie lange muss ich De-minimis-Bescheinigungen aufbewahren?

Zehn Jahre ab der Bewilligung. Sie brauchen sie für spätere Anträge und mögliche Prüfungen.

Nächster Schritt

Wir sind als Beratung für BAFA- und INQA-geförderte Projekte tätig und klären die Fördervoraussetzungen vor dem Start mit Ihnen. Sprechen Sie uns über die Kontaktseite an.

Quellen: BAFA-Glossar: De-minimis-Beihilfen, BAFA: Förderung von Unternehmensberatungen, INQA: Informationen für KMU.

Portrait von Muhamed Alahmed, Gründer von bettersorted
Über den Autor

Muhamed Alahmed

Mit über 10 Jahren IT-Erfahrung entwickle ich Lösungen, die nicht nur technisch funktionieren, sondern echten Mehrwert schaffen und Freiräume eröffnen.

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