
KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Ab dem 2. August 2026 verpflichtet Artikel 50 der EU-KI-Verordnung Unternehmen, KI-generierte Bilder, Videos, Audioinhalte sowie Chatbots eindeutig zu kennzeichnen. Betroffen ist jedes Unternehmen, das KI professionell einsetzt – unabhängig von der Größe. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Was regelt die KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026?
Ab dem 2. August 2026 gelten in der EU die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act). Sie verpflichten Unternehmen, bestimmte KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte eindeutig zu kennzeichnen und offenzulegen, wenn Nutzer mit einem Chatbot statt mit einem Menschen kommunizieren. In Deutschland überwacht die Bundesnetzagentur die Einhaltung. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen wird die Bußgeldbemessung dabei besonders berücksichtigt.
Entscheidend ist dabei nicht die Unternehmensgröße, sondern ob KI professionell eingesetzt wird. Wer noch nicht weiß, wo im eigenen Betrieb KI überhaupt zum Einsatz kommt, sollte das zuerst mit einem kostenlosen KI-Readiness-Check klären, bevor die Kennzeichnungspflicht zum Thema wird.
Wer ist betroffen?
Die Pflicht gilt für alle Unternehmen, die KI-Systeme professionell einsetzen – unabhängig von Branche oder Mitarbeiterzahl. Betroffen sind sowohl Anbieter als auch Betreiber von KI-Systemen. In der Praxis heißt das: Sobald ein Unternehmen KI zur Erstellung von Bildern, Videos, Audioinhalten oder Texten für die Öffentlichkeit einsetzt oder einen Chatbot auf der eigenen Website betreibt, greift die Kennzeichnungspflicht.
Diese Inhalte müssen gekennzeichnet werden
Bilder, Videos und Audiodateien
KI-generierte oder KI-manipulierte Bilder, Videos und Audiodateien müssen gekennzeichnet werden, wenn sie echten Personen, Orten, Objekten oder Ereignissen täuschend ähnlich sehen und authentisch wirken könnten – sogenannte Deepfakes. Beispiele: ein KI-generiertes Foto eines Gebäudes oder Produkts, ein realistisch wirkendes Personenbild oder ein synthetisch erzeugtes Interview.
Nicht kennzeichnungspflichtig sind dagegen Comics, Cartoons, Icons, Illustrationen, abstrakte Motive sowie kleinere Bearbeitungen wie Farbkorrekturen oder Schärfung – ebenso Inhalte, die offensichtlich unrealistisch sind.
Texte
Bei Texten greift die Pflicht nur, wenn sie die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren – etwa Nachrichten, politische Informationen oder meinungsbildende Beiträge. Marketingtexte müssen üblicherweise nicht gekennzeichnet werden.
Chatbots und KI-Assistenten
Wer mit einem Chatbot statt mit einem Menschen kommuniziert, muss das direkt zu Beginn des Gesprächs erkennen können. Ein versteckter oder erst spät sichtbarer Hinweis reicht nicht aus.

Wie muss die Kennzeichnung aussehen?
Die EU-KI-Verordnung schreibt keine feste Formulierung vor. Wichtig ist, dass der Hinweis klar erkennbar und verständlich ist. In der Praxis haben sich einfache, direkte Formulierungen bewährt:
- „KI-generiertes Bild" – als sichtbarer Hinweis direkt am oder im Bild.
- „Dieser Text wurde mit Unterstützung einer KI erstellt" – am Anfang oder Ende eines Textes.
- Ein Hinweis zu Gesprächsbeginn, dass ein Chatbot statt eines Menschen antwortet.
Praxisbeispiel: So geht ein Handwerksbetrieb die Kennzeichnung an
Ein typischer Fall: Ein Handwerksbetrieb lässt für seine Website KI-generierte Vorher-Nachher-Bilder erstellen, um mögliche Ergebnisse zu zeigen, und betreibt zusätzlich einen Chatbot für die Terminvereinbarung. Beide Fälle fallen unter die Kennzeichnungspflicht: Die Bilder erhalten einen sichtbaren Hinweis „KI-generierte Visualisierung", und der Chatbot stellt sich zu Gesprächsbeginn eindeutig als KI-Assistent vor. Der Aufwand dafür ist gering – entscheidend ist, es vor dem 2. August 2026 einmal konsequent für alle eingesetzten KI-Anwendungen durchzugehen, statt es zu übersehen.
Häufig gestellte Fragen zur KI-Kennzeichnungspflicht
Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?
Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung gelten ab dem 2. August 2026 in der gesamten EU.
Müssen auch kleine Unternehmen ihre KI-Inhalte kennzeichnen?
Ja. Entscheidend ist nicht die Unternehmensgröße, sondern ob KI professionell eingesetzt wird. Bei der Bußgeldbemessung werden kleine und mittlere Unternehmen jedoch besonders berücksichtigt.
Müssen KI-Marketingtexte gekennzeichnet werden?
In der Regel nicht. Die Kennzeichnungspflicht für Texte greift nur bei Inhalten, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, etwa Nachrichten oder politische Beiträge.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. In Deutschland überwacht die Bundesnetzagentur die Einhaltung.
Muss mein Chatbot sich als KI zu erkennen geben?
Ja. Nutzer müssen direkt zu Beginn der Kommunikation erkennen können, dass sie mit einem KI-System und nicht mit einem Menschen sprechen.
Nächster Schritt: KI-Einsatz im Unternehmen prüfen
Bevor die Kennzeichnungspflicht zum Risiko wird, lohnt sich ein Überblick, wo im Unternehmen bereits KI zum Einsatz kommt. Unsere BAFA-zugelassene KI-Beratung unterstützt dabei, KI-Anwendungen rechtssicher einzuführen und zu dokumentieren. Wer noch ganz am Anfang steht, startet am besten mit dem kostenlosen KI-Readiness-Check.

Muhamed Alahmed
Mit über 10 Jahren IT-Erfahrung entwickle ich Lösungen, die nicht nur technisch funktionieren, sondern echten Mehrwert schaffen und Freiräume eröffnen.
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