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Buchhalterin vergleicht am Schreibtisch eine Papierrechnung mit dem Laptop
KI Automatisierung

E-Rechnung empfangen und verarbeiten: Pflichten, Fristen und Automatisierung

AutorMuhamed Alahmed
Veröffentlicht am
Lesezeit4 Min.

Bild: KI-generiert

Kurz erklärt

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen im B2B-Geschäft empfangen können; ein E-Mail-Postfach genügt dafür. Ausstellen müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen ab 2027, alle anderen ab 2028. Weil E-Rechnungen maschinenlesbar sind, lässt sich ihr Eingang weitgehend automatisieren.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, wenn ein anderes Unternehmen sie ihnen schickt. Dafür reicht ein E-Mail-Postfach. Ausstellen müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen ab dem 1. Januar 2027, alle übrigen ab dem 1. Januar 2028. Weil eine E-Rechnung maschinenlesbar ist, lässt sich ihr Eingang vom Postfach bis zur Buchung weitgehend automatisieren.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine steuerliche Beratung. Stand: Oktober 2026.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das eine automatische Verarbeitung ermöglicht und der europäischen Norm EN 16931 entspricht. Eine PDF-Datei, ein eingescanntes Papier oder ein Foto ist keine E-Rechnung, sondern eine „sonstige Rechnung“. Die beiden in Deutschland gängigen Formate sind:

  • XRechnung: eine reine XML-Datei, für Menschen ohne Anzeigeprogramm nicht lesbar.
  • ZUGFeRD (ab Version 2.0.1, außer den Profilen MINIMUM und BASIC-WL): eine PDF-Datei mit eingebetteter XML-Datei. Menschen sehen das PDF, Software liest die XML-Daten.

Rechtlich maßgeblich ist bei beiden Formaten der strukturierte XML-Teil.

Die Fristen im Überblick

Ab

Pflicht

Für wen

1. Januar 2025

E-Rechnungen empfangen können

alle inländischen Unternehmen im B2B

bis 31. Dezember 2026

Papier und PDF weiter erlaubt (PDF mit Zustimmung des Empfängers)

alle

1. Januar 2027

E-Rechnungen ausstellen

Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz

1. Januar 2028

E-Rechnungen ausstellen

alle Unternehmen im B2B

Ausgenommen sind unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto und Fahrausweise; sie dürfen weiter als Papier oder PDF verschickt werden. Rechnungen an Privatkundinnen und -kunden (B2C) sind von der Pflicht nicht erfasst.

Was Sie für den Empfang brauchen

Formal genügt ein E-Mail-Postfach, an das E-Rechnungen geschickt werden können. In der Praxis reicht das allein aber nicht weit: Eine XRechnung lässt sich ohne passendes Programm nicht lesen, und die XML-Datei muss als Original aufbewahrt werden. Sie brauchen deshalb zusätzlich:

  • ein Anzeigeprogramm (Viewer) für XRechnungen; viele Buchhaltungsprogramme haben das eingebaut,
  • eine Prüfung, ob die Rechnung vollständig und formal korrekt ist,
  • eine GoBD-gerechte Aufbewahrung der XML-Datei für acht Jahre (Rechnungen sind Buchungsbelege),
  • einen Freigabeweg, über den die Rechnung zur zuständigen Person und dann in die Buchhaltung gelangt.

Die Aufbewahrung und Struktur erklärt der Leitfaden Digitale Ablage im Unternehmen.

Typische Probleme im Alltag

  • Gemischter Eingang: E-Rechnungen, PDFs und Papier kommen parallel, oft an verschiedene Postfächer.
  • Nur das PDF wird abgelegt: Bei ZUGFeRD wird gern nur die sichtbare PDF-Ansicht gespeichert, nicht die eingebettete XML.
  • Fehlerhafte E-Rechnungen: Pflichtangaben fehlen oder die Datei entspricht nicht der Norm. Dann muss eine korrigierte Rechnung angefordert werden.
  • Freigaben per Zuruf: Wer welche Rechnung freigegeben hat, ist nicht dokumentiert.

Rechnungseingang automatisieren

Gerade weil E-Rechnungen strukturiert sind, eignen sie sich ideal für die Automatisierung. Ein typischer Ablauf sieht so aus:

  1. Einsammeln: Alle Rechnungen gehen an ein zentrales Postfach; der Workflow holt Anhänge automatisch ab.
  2. Erkennen und auslesen: E-Rechnungen werden direkt gelesen, PDFs und Scans per KI ausgelesen.
  3. Prüfen: Pflichtangaben, Rechenfehler, Dubletten und Abgleich mit Bestellung oder Lieferschein.
  4. Zuordnen und freigeben: Kostenstelle vorschlagen, an die zuständige Person zur Freigabe schicken, bei Verzug erinnern.
  5. Übergeben und archivieren: Freigegebene Rechnungen gehen an Buchhaltung oder Steuerberatung, das Original wird unveränderbar archiviert.

Die Details beschreiben die Beiträge Rechnungseingang automatisieren und Rechnungen automatisch per E-Mail erfassen. Weitere Abläufe finden Sie unter Workflow-Automatisierung: 10 Beispiele.

Vorbereitung auf die Ausstellungspflicht

Wer ab 2027 oder 2028 selbst E-Rechnungen schreiben muss, sollte jetzt prüfen, ob die eigene Rechnungssoftware XRechnung oder ZUGFeRD erzeugen kann, und die Stammdaten der Kunden (insbesondere Adressen und gegebenenfalls Leitweg-IDs bei öffentlichen Auftraggebern) vervollständigen.

Die Beratung und begleitete Einführung ist förderfähig: Über INQA-Coaching übernimmt der Bund 80 % der Beratungskosten von bis zu 1.200 € pro Tag für bis zu 12 Tage, also bis zu 11.520 € Zuschuss. In Mecklenburg-Vorpommern und den anderen neuen Bundesländern kommt bis zum 31.12.2026 auch die BAFA-Beratungsförderung mit 80 % in Frage (in den alten Bundesländern 50 %). Gefördert wird die Beratung, nicht die Software. Welches Programm passt, zeigt der Förder-Check.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich seit 2025 E-Rechnungen empfangen können?

Ja. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen von anderen Unternehmen annehmen können. Ein E-Mail-Postfach genügt dafür formal.

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

Nein. Eine reine PDF-Datei ist eine „sonstige Rechnung“. E-Rechnungen haben ein strukturiertes Format nach EN 16931, etwa XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1.

Ab wann muss ich selbst E-Rechnungen schreiben?

Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz ab dem 1. Januar 2027, alle anderen ab dem 1. Januar 2028. Bis dahin sind Papier und, mit Zustimmung des Empfängers, PDF weiter erlaubt.

Was muss ich bei einer E-Rechnung aufbewahren?

Die strukturierte XML-Datei als Original, acht Jahre lang und unveränderbar. Eine ausgedruckte oder als PDF gespeicherte Ansicht reicht nicht.

Gibt es Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht?

Ja, unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto, Fahrausweise und Rechnungen an Privatpersonen. Im Einzelfall klärt das die Steuerberatung.

Nächster Schritt

Wenn Sie Ihren Rechnungseingang auf E-Rechnungen umstellen und dabei automatisieren möchten, zeigt die Seite Prozessautomatisierung, wie wir vorgehen. Für ein Gespräch erreichen Sie uns über die Kontaktseite.

Quellen: DIHK: E-Rechnung im Geschäftsverkehr, IHK Schwerin: E-Rechnung.

Portrait von Muhamed Alahmed, Gründer von bettersorted
Über den Autor

Muhamed Alahmed

Mit über 10 Jahren IT-Erfahrung entwickle ich Lösungen, die nicht nur technisch funktionieren, sondern echten Mehrwert schaffen und Freiräume eröffnen.

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